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Wertermittlung von Immobilien

Um den Wert einer Immobilie zu ermitteln, gibt es verschiedene Verfahren, wie das Vergleichswert-, Ertragswert oder das Sachwertverfahren. Das Vergleichswertverfahren wird sehr häufig bei der Wertermittlung von Reihenhäusern oder Wohnungen in einer Eigentumswohnanlage eingesetzt. Da hier gleichartige Häuser oder Wohnungen vorhanden sind, kann ein Gutachter für die Wertermittlung den Mittelwert der aktuellen Verkaufspreise nehmen. Allerdings muss er sich das Haus bzw. die Wohnung schon genau anschauen, denn es gibt immer Unterschiede in der Innenausstattung. Eine wichtige Rolle spielt beim Vergleichswertverfahren auch die Lage der Immobilie. Immobilien in einer gehobenen Wohngegend lassen sich besser verkaufen als solche in einem sozialen Brennpunkt. Beim Sachwertverfahren werden drei Faktoren berücksichtig: der Bodenwert, der Gebäudewert und der Wert der Außenanlage. Für die Bewertung des Bodens ist die Grundstückslage sehr bedeutend. Der Wert des Gebäudes wird aufgrund der Herstellungskosten errechnet, wobei Wertminderungen wegen Alterung berücksichtig werden müssen. Für die Außenanlagen, wie z.B. einen großen Garten, stellt ein Gutachter eine Schätzung des Zeitwertes an. Bei der Bewertung nach diesem Verfahren muss der er Abweichungen vom normalen baulichen Zustand sachgemäß berücksichtigen. Gutachter müssen hierfür ein gutes Gespür haben, ob die Immobilie auch hält, was der erste Anblick verspricht. Für das Sachwertverfahren gibt es eine gesetzliche Grundlage, die die Wertermittlungsverordnung darstellt. Das Ertragswertverfahren kommt zum Tragen, wenn ein Mietshaus bewertet werden soll. Bei dieser Berechnung spielen die Erträge durch Mieteinnahmen und der Bodenwert eine große Rolle. Zur Wertermittlung kann es im Einzelfall auch erforderlich sein, dass spezialisierte Gutachter hinzugezogen werden müssen, wenn es darum geht, Bodenproben, Grundwasserproben oder Luftuntersuchungen vorzunehmen.