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Wertermittlung von Immobilien
Um den Wert einer Immobilie zu ermitteln, gibt es verschiedene Verfahren, wie das
Vergleichswert-, Ertragswert oder das Sachwertverfahren. Das Vergleichswertverfahren wird
sehr häufig bei der Wertermittlung von Reihenhäusern oder Wohnungen in einer
Eigentumswohnanlage eingesetzt. Da hier gleichartige Häuser oder Wohnungen vorhanden
sind, kann ein Gutachter für die Wertermittlung den Mittelwert der aktuellen Verkaufspreise
nehmen. Allerdings muss er sich das Haus bzw. die Wohnung schon genau anschauen, denn
es gibt immer Unterschiede in der Innenausstattung. Eine wichtige Rolle spielt beim
Vergleichswertverfahren auch die Lage der Immobilie. Immobilien in einer gehobenen
Wohngegend lassen sich besser verkaufen als solche in einem sozialen Brennpunkt. Beim
Sachwertverfahren werden drei Faktoren berücksichtig: der Bodenwert, der Gebäudewert und
der Wert der Außenanlage. Für die Bewertung des Bodens ist die Grundstückslage sehr
bedeutend. Der Wert des Gebäudes wird aufgrund der Herstellungskosten errechnet, wobei
Wertminderungen wegen Alterung berücksichtig werden müssen. Für die Außenanlagen, wie
z.B. einen großen Garten, stellt ein Gutachter eine Schätzung des Zeitwertes an. Bei der
Bewertung nach diesem Verfahren muss der er Abweichungen vom normalen baulichen
Zustand sachgemäß berücksichtigen. Gutachter müssen hierfür ein gutes Gespür haben, ob die
Immobilie auch hält, was der erste Anblick verspricht. Für das Sachwertverfahren gibt es eine
gesetzliche Grundlage, die die Wertermittlungsverordnung darstellt. Das Ertragswertverfahren
kommt zum Tragen, wenn ein Mietshaus bewertet werden soll. Bei dieser Berechnung spielen
die Erträge durch Mieteinnahmen und der Bodenwert eine große Rolle. Zur Wertermittlung
kann es im Einzelfall auch erforderlich sein, dass spezialisierte Gutachter hinzugezogen
werden müssen, wenn es darum geht, Bodenproben, Grundwasserproben oder
Luftuntersuchungen vorzunehmen.